
BESSEL
BAUSACHVERSTÄNDIGER
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Bausachverständigen (im Folgenden „Sachverständiger“ genannt), die über die Homepage des Sachverständigen abgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2. Leistungsbeschreibung
Der Sachverständige bietet seine Leistungen im Bereich der Bauberatung und -bewertung an, insbesondere in den Bereichen:
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Begutachtung von Baumängeln und -schäden
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Immobilienbewertungen
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Schadensgutachten
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Baubegleitung und -überwachung
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Beratung zu rechtlichen und bautechnischen Fragen
Die genaue Leistungsbeschreibung und der Umfang der Tätigkeit werden in einem individuellen Vertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber festgelegt.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dem Sachverständigen nach der Angebotsabgabe schriftlich (per E-Mail oder Brief) oder mündlich den Auftrag erteilt. Der Sachverständige kann den Auftrag binnen 5 Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung annehmen oder ablehnen. Bei Nichtannahme des Auftrags besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf die Leistungserbringung.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach dem vereinbarten Preis oder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung des Honorars erfolgt in der Regel nach Abschluss der Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist der Sachverständige berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber den vereinbarten Termin für die Durchführung der Begutachtung oder Beratung nicht wahrnehmen können, ist er verpflichtet, den Sachverständigen spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu benachrichtigen. Andernfalls können dem Auftraggeber die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.
6. Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur für Schäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.
7. Termine und Fristen
Die vereinbarten Termine für die Erbringung der Leistung sind nach besten Kräften einzuhalten. Kann der Sachverständige den vereinbarten Termin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, unvorhergesehene Umstände) nicht einhalten, wird der Termin nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verschoben.
8. Vertraulichkeit
Der Sachverständige verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
9. Widerrufsrecht
Sofern der Vertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber im Fernabsatz (z. B. über die Homepage) abgeschlossen wurde, hat der Auftraggeber das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Widerruf muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigen, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand: Januar 2025